Um Wiederholungen zu vermeiden, wird darauf verzichtet, die vorinstanzlichen Ausführungen erneut wiederzugeben. Stattdessen wird sich die Kammer im Folgenden mit den Vorbringen bzw. der Kritik der Verteidigung am vorinstanzlichen Entscheid auseinandersetzen. 10.2 Vorbringen der Verteidigung in sachverhaltsmässiger Hinsicht In sachverhaltsmässiger Hinsicht bringt der Beschuldigte zunächst vor, die Phase, in der er sich über den Willen der Privatklägerin hinweggesetzt habe, habe nur sehr kurz gedauert, da er nicht zum Orgasmus gekommen sei bzw. vorher aufgehört habe (pag.