710 ff.). Ob ein Gericht die in einem Gutachten oder Fachbericht enthaltenen Erörterungen für überzeugend hält oder nicht und ob es dementsprechend den Schlussfolgerungen der Experten folgen soll, ist eine Frage der Beweiswürdigung. Dasselbe gilt für die Frage, ob ein Gutachten in sich schlüssig ist. Das Gericht darf jedoch in Fachfragen nicht ohne triftige Gründe von Gutachten abweichen und muss Abweichungen begründen (vgl. Urteil des Bundesgerichts BGer 6B_257/2018 vom 12. Dezember 2018, E. 7.4.2 mit Hinweisen).