6 sagewürdigung anschliesst, kann auf eine Zusammenfassung der Aussagen bzw. der Beweismittel ausnahmsweise verzichtet werden. Die Vorinstanz hat zutreffend darauf hingewiesen, dass die objektiven Beweismittel bzw. das Fehlen von objektiven Beweisen keine Rückschlüsse auf den vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt zulassen und den Aussagen des Beschuldigten und der Privatklägerin entscheidende Bedeutung zukommt.