9. Objektive und subjektive Beweismittel Die Vorinstanz hat zutreffend auf die vorhandenen Beweismittel verwiesen (pag. 1041, S. 10 der vorinstanzlichen Entscheidbegründung). Auf eine Zusammenfassung der Beweismittel hat sie verzichtet. Da die wesentlichen Aussagen des Beschuldigten und der Privatklägerin zusammengefasst im Rahmen der Beweiswürdigung wiedergegeben wurden und sich die Kammer der vorinstanzlichen Aus-