1. Einstellung des Verfahrens betreffend mehrfacher Übertretung gegen das Personenbeförderungsgesetz. 2. Festsetzung der amtlichen Entschädigungen für die amtliche Verteidigung wie auch die amtliche Vertreterin der PK. II. A.________ sei freizusprechen: 3 1. Von der Anschuldigung der Vergewaltigung, angeblich begangen am 19. November 2015 in Thun zum Nachteil C.________. 2. Von der Anschuldigung der sexuellen Nötigung, angeblich begangen am 19. November 2015 in Thun zum Nachteil C.________.