3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen In der Berufungserklärung beantragte der Verteidiger die Einvernahme der Privatklägerin (pag. 1074). Die Kammer wies diesen Beweisantrag am 6. Dezember 2017 ab. Zur Begründung kann vollumfänglich auf die im Beschluss enthaltenen Ausführungen verwiesen werden (pag. 1087). 4. Anträge der Parteien Der Beschuldigte stellte in der Berufungsbegründung vom 9. November 2018 folgende Anträge: I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 21. Oktober 2016 in folgenden Punkten in Rechtskraft erwachsen ist: