Zudem bestimmte die Vorinstanz, dass der Beschuldigte zu Handen des Ausländer- und Bürgerrechtsdienstes der Kantonspolizei Bern aus der Haft zu entlassen sei und der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 465.75 zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet werde. Dem zuständigen Bundesamt erteilte die Vorinstanz schliesslich die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA- Profils und der biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (pag. 1009 ff.).