_ (Straf- und Zivilklägerin, nachfolgend: Privatklägerin). Hierfür verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten, zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 33‘376.05, sowie zur Bezahlung einer Entschädigung an die Privatklägerin von CHF 12‘156.15 für ihre Aufwendungen im Verfahren. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Im Zivilpunkt wurde der Beschuldigte weiter zur Bezahlung von CHF 1‘500.00 Schadenersatz und CHF 8‘000.00 Genugtuung an die Privatklägerin verurteilt.