1. Erstinstanzliches Urteil Am 21. Oktober 2016 stellte das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Übertretung gegen das Personenbeförderungsgesetz, angeblich mehrfach begangen am 17. November 2015 in E.________ und am 19. November 2015 in Thun, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten ein. Hingegen wurde der Beschuldigte schuldig erklärt der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung, beides begangen am 19. November 2015 in Thun zum Nachteil von C.________ (Straf- und Zivilklägerin, nachfolgend: Privatklägerin).