2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 2‘760.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 12 Tage festgesetzt. 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘220.00. 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘000.00. II.