Da aber nichts Genaueres bekannt ist und es sich um einen vorsorglichen Ausweisentzug handelte, der schon längere Zeit zurückliegt, wirken sich die ADMAS-Einträge neutral auf die Strafe aus. Ansonsten ist wenig über das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten bekannt. Es ist ledig und von Beruf Wirtschaftsinformatiker. Im Strafverfahren hat sich der Beschuldigten korrekt verhalten. Er durfte seine Aussagen verweigern. Insgesamt gewichtet die Kammer die Täterkomponenten weder strafmindernd noch straferhöhend.