Subjektive Tatschwere Der Beschuldigte handelte vorsätzlich. Er setzte sein persönliches Bedürfnis, nach Hause zu gelangen, über das allgemeine Interesse der Verkehrssicherheit. Die Tat wäre vermeidbar gewesen. 19. Täterkomponenten Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft (pag. 249). Seinem ADMAS-Auszug ist jedoch zu entnehmen, dass ihm 2013 wegen «Drogensucht» der Fahrausweis vorsorglich auf unbestimmte Zeit entzogen worden war. Nach Aufhebung dieser Administrativmassnahme wurden dem Beschuldigten noch zwölf Monate lang Auflagen wegen «Drogensucht» erteilt (pag. 241). Unter den Begriff «Drogensucht»