Es war jedoch Nacht (pag. 4). Der Beschuldigte gab gegenüber der Polizei vor Ort an, bis zum Trinkende um ca. 03:45 Uhr ca. 1.5 Liter Bier konsumiert zu haben und vor dem Aufprall kurz eingeschlafen zu sein. Zuletzt geschlafen habe er bis 06:00 Uhr morgens des Vortages (pag. 9). Er konnte sich bei seiner späteren polizeilichen Befragung im Spital nicht daran erinnern, weshalb er nicht auf dem direkten Weg nach Hause unterwegs war (pag. 6). Gemäss Polizeiprotokoll vom 3. September 2015 wirkte der Beschuldigte nach dem Unfall schläfrig, apathisch, roch nach Alkohol, hatte einen schwankenden Gang, reagierte langsam und sprach lallend (pag.