Später im Verfahren verweigerte er seine Aussage durchgehend. Der Beschuldigte wurde gemäss Anzeigerapport vom 15. Oktober 2015 am 3. September 2015 nach dem Unfall im Spital Thun von der Polizei befragt (pag. 7). Seine Aussagen wurden handschriftlich protokolliert und vom Beschuldigten unterzeichnet (pag. 6). Neben der formellen Aufnahme der Aussagen, hatte der Beschuldigte gegenüber den Polizisten vor Ort auch Angaben gemacht, die von den Polizisten in die auszufüllenden Protokollbögen übernommen wurden.