Der von Rechtsanwalt B.________ zitierte Entscheid des Bundesgerichts 6B_1314/2015 vom 10. Oktober 2016 (E. 2.1.) gibt die Rechtsprechung des EGMR in Bezug auf das Recht des Beschuldigten auf Konfrontation mit dem Belastungszeugen nach Art. 6 Abs. 3 EMRK wieder. Ein Bezug zur Frage der Anwesenheit der Staatsanwaltschaft vor Gericht ist diesen Erwägungen des Bundesgerichts nicht zu entnehmen. Die Kammer zieht den Schluss, dass das (gesetzlich vorgesehene) Nichtauftreten der Staatsanwaltschaft kein Verstoss gegen Art. 6 EMRK darstellt. Es ist auch nicht geeignet, per se Misstrauen an der Unparteilichkeit eines erstinstanzlichen Gerichtspräsidiums zu erwecken.