6 Abs. 1 EMRK (Entscheid Thorgeir Thorgeirson gegen Island vom 25. Juni 1992, Serie A Nr. 239, S. 22-24, ยงยง 46-54, zitiert in Ozverov gegen Russland, Ziff. 51 f.). Die vorliegende Situation ist nicht vergleichbar mit dem Sachverhalt, der dem Entscheid Ozerov zu Grunde lag, wo die Staatsanwaltschaft unentschuldigt nicht erschienen war und das Gericht der Staatsanwaltschaft vorbehaltene Handlungen vornahm. Die Bestimmungen der StPO verletzen den Anspruch auf ein unparteiliches Gericht nach Art. 6 EMRK nicht. Der von Rechtsanwalt B.___