von CHF 4'241.15 (Honorar, Auslagen und MwSt) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte, unter Auferlegung der anteiligen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren der Staatsanwaltschaft von CHF 600.00, Gerichtsgebühren von CHF 1'600.00 sowie Auslagen von CHF 20.00, insgesamt bestimmt auf CHF 2'220.00 an dem Kanton Bern.» 2) Eventualiter sei unter Aufhebung des Urteils PEN 17 92 des Regionalgerichts Oberland, Gerichtspräsident C.________, vom 04. August 2017, dahingehend abzuändern,