2. Berufung Mit Eingabe vom 4. August 2017 meldete der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 173). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 19. Oktober 2017 (pag. 192 f.) reichte der Beschuldigte am 20. Oktober 2017 form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 194 ff.). Er focht das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich an. Im Hauptantrag verlangte er die Einstellung des Strafverfahrens wegen Verstosses gegen Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (SR 0.101;