1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 4. August 2017 erklärte das Regionalbericht Oberland (Einzelgericht) A.________ (im Folgenden: Beschuldigter) des Fahrens im fahrunfähigem Zustand, mehrfach begangen am 3. September 2015 um ca. 04:40 Uhr auf der Autobahn A8 Spiez, schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 230.00, ausmachend total CHF 13‘800.00, mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 3‘450.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 15 Tage.