Weiter wird betreffend C.________ verfügt: 1. Folgende anlässlich der Hausdurchsuchungen vom 23.11.2010 beschlagnahmten und sich noch bei den Akten befindlichen Unterlagen verbleiben bei den Akten: – 39 Ordner mit Hausdurchsuchungsnummern 1001–1039, stammend aus der Hausdurchsuchung am AS._____weg __, M.________; 214 – Unterlagen mit den Hausdurchsuchungsnummern 2001–2003, stammend aus der Hausdurchsuchung am AV._____weg __, AU.________. 2. Im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung bleibt die Kontosperre auf dem Bonussparkonto Nr.__