Die Beschlagnahme betreffend den mit Verfügung vom 12.12.2012 beschlagnahmten VW Golf VI 2.OTDI 4M blau, Kontrollschild BE________, wird nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils aufgehoben. 8. Im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung bleibt die am 17.12.2012 verfügte Beschlagnahme auf den folgenden Gegenständen aufrechterhalten, bis im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäss SchKG über die Sicherungsmassnahmen entschieden wurde, längstens jedoch für die Dauer von zwei Jahren ab Rechtskraft des Urteils: – Bilder Nrn. A1001–A1059 gemäss Hausdurchsuchungsprotokoll Z._____weg __, AA.