3.3.3. Fazit Insgesamt bleiben in Bezug auf A.________ im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung ein Bankkonto sowie fünf Grundstücke gesperrt, bis im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäss SchKG über die Sicherungsmassnahmen entschieden wurde, längstens jedoch für die Dauer von zwei Jahren ab Rechtskraft des Urteils. Für die beschlagnahmt bleibenden Vermögenswerte ist insgesamt von einem (freien) Wert von CHF 3 bis 4 Mio. auszugehen, wobei in Bezug auf die Grundstücke unsicher ist, ob sich die grob geschätzten Werte im Zwangsvollstreckungsverfahren realisieren lassen.