___ befinden, werden Vermögenswerte unter Beschlag belassen, bei denen der freie Wert insgesamt bis zu CHF 3,9 Mio. beträgt. Dass die für die Grundstücke angenommenen Werte mit Unsicherheiten behaftet sind und, selbst wenn sie zutreffen sollten, offen ist, ob sich solche Verkaufspreise im Kontext einer zwangsweisen Verwertung überhaupt erzielen lassen, wurde bereits festgehalten. Die Kammer erachtet daher die Aufrechterhaltung der Beschlagnahmen in diesem Umfang auch insgesamt und mit Blick auf die konkrete Höhe der Ersatzforderung nicht als unverhältnismässig – aber gleichzeitig auch als ausreichend.