WSG 31 068). Es ist daher mit der Vorinstanz von einem freien Wert von rund CHF 600'000.00 auszugehen. Anders als die Vorinstanz erachtet die Kammer die Aussicht auf eine effiziente und erfolgreiche Verwertung dieses Objekts als intakt. Das Wohnhaus hat viel Umschwung und ist zentral in der Stadt Biel gelegen. Dass es vernachlässigt und stark sanierungsbedürftig wäre, geht aus den Akten nicht hervor. C.________ hatte 2012 zwecks Kauf und Umbau der Liegenschaft bei der AW.________(Genossenschaft, Bank) einen Kredit über CHF 1,6 Mio. aufgenommen (pag. WSG 31 017 ff.). Dass er diese mittlerweile selber als «Zweitwohnsitz» nutzt (vgl. pag.