Bei einer Zwangsvollstreckung kann damit mit einem signifikanten Überschuss gerechnet werden. Ob dieser dann so hoch ausfallen wird, ist fraglich bzw. zumindest unsicher, da es sich nur um eine sehr grobe Schätzung handelt und zudem unklar ist, wie C.________ auf den Verkehrswert von rund CHF 5 Mio. kam und inwieweit die Liegenschaft dann überhaupt saniert wurde. - Ähnlich ist die Sachlage bei den beschlagnahmten Grundstücken Steffisburg-Gbbl.- Nrn.________ (E-GRID CH________; pag. WSG 30 015 ff.) und ________ (E-GRID CH________; pag. WSG 30 019 ff.), weshalb auch diese gesperrt bleiben: Sie befinden sich ebenfalls im Alleineigentum von C.___