200 3.2.5. Fazit Insgesamt bleiben in Bezug auf A.________ im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung Vermögenswerte im Gesamtwert von ca. CHF 2 Mio. beschlagnahmt, bis im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäss SchKG über die Sicherungsmassnahmen entschieden wurde, längstens jedoch für die Dauer von zwei Jahren ab Rechtskraft des Urteils.