Die Vorinstanz hat auch hier umfangreiche Ermittlungen vorgenommen, um den ungefähren Verkehrswert und die hypothekarische Belastung der Grundstücke abschätzen zu können. Gestützt auf die von den Grundbuchämtern und Banken erhältlich gemachten Dokumente hat sie nachvollziehbar und überzeugend die freien Werte der Liegenschaften geschätzt (vgl. pag. WSG 29 316 ff.). Diese Zahlen haben von der Grössenordnung her nach wie vor Geltung. Demnach betragen die freien Werte der beiden Wohnungen in Magadino zusammen ca. CHF 550'000.00 und diejenigen der Grundstücke in AO.________ zusammen ca. CHF 350'000.00. Für das Grundstück in AA.________ ist von mindestens CHF 400'000.00 auszugehen.