Zum anderen wird die Beschlagnahme entgegen dem Vorgehen der Vorinstanz auch bezüglich der mutmasslich gefälschten Uhren aufrechterhalten. Einzig aufgrund der vorliegenden informellen Einschätzung eines Uhrmachers kann nicht mit genügender Sicherheit gesagt werden, dass die Uhren wertlose Fälschungen sind, zumal dieser Befund aufgrund von Aussehen und Gewicht der drei Uhren für den Laien nicht auf der Hand liegt. Dass auch diese Uhren A.________ entzogen bleiben, ist schon deshalb verhältnismässig, weil sie, wären es erwiesenermassen Fälschungen, zur Vernichtung einzuziehen wären.