WSG 22 053 und 22 078). Bei mehreren Bildern ging der Experte indessen vorsichtshalber von einer Fälschung aus, mit dem Hinweis, dass zur Klärung der Echtheit noch eine Expertise einer für den jeweiligen Künstler spezialisierten Fachperson notwendig wäre (vgl. pag. WSG 22 044). Aus dieser Einschätzung geht hervor, dass sich der am Markt letztlich erzielbare Preis nur sehr schwer voraussagen lässt, der ermittelte Betrag aber eher vorsichtig geschätzt wurde. Dieser vermag die Lagerungskosten der Gegenstände und die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme weiterhin zu rechtfertigen.