_ intern daran berechtigt ist, ergeht erst im Rahmen der Vollstreckung (vgl. SCHOLL, Kommentar Kriminelles Vermögen – Kriminelle Organisationen, a.a.O., N. 202 zu Art. 71 StGB; vgl. Art. 95 Abs. 3, Art. 106 ff. und 242 SchKG). Im Übrigen ist die Sperre in Bezug auf die auf A.________ lautenden Bankkonten und Aktiendepots (die ihrerseits Aktien börsenkotierter schweizerischer Gesellschaften enthalten) aufrechtzuerhalten (vgl. Ziff. VII.4 des Urteilsdispositivs). Es handelt sich dabei um leicht zu verwertende, liquide Mittel. Konkret ist von einem aktuellen Gesamtwert von rund CHF 450'000.00 auszugehen: - Konto bei der AE.________AG (Obligationensparkonto Nr.__