[in der Verfügung wurde das Motorboot fälschlicherweise mit der Typennummer 240 bezeichnet, vgl. pag. WSG 28 497/167]) wurde aufgrund der hohen Lagerungskosten im Vorverfahren mehrmals eine vorzeitige Verwertung angestrebt. Dem widersetzte sich A.________ zunächst noch (vgl. pag. 3 911 015/018). Nachdem er sich später mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt hatte (pag. 3 911 029), verliefen entsprechende Verkaufsbemühungen vorerst erfolglos (vgl. pag. WSG 23 007 ff.). Erst nach erstinstanzlicher Urteilsfällung fand sich ein möglicher Käufer für das Boot.