WSG 29 314] stellen den Gesamtsaldo der weiteren drei gesperrten Bankkonten dar, wie sie in der Vermögensübersicht unter «Liquidität» aufgeführt sind [vgl. pag. 3 321 011 ff.].). Aus der Mitteilung der AF.________AG vom 08.08.2016 geht hervor, dass Kassenobligation und Depot 2015 saldiert respektive aufgehoben wurden (pag. WSG 31 499). Die entsprechenden Werte wurden auf die drei gesperrten Konten übertragen, sodass sich deren Gesamtkontostand um gut CHF 35'000.00 erhöhte (vgl. pag. 3 321 013 und WSG 31 500