beides lautend auf A.________: Der Gesamtwert dieser Wertschriften betrug im Zeitpunkt der Anordnung der Kontosperren gemäss Vermögensübersicht der Bank vom 21.06.2012 CHF 34'694.45 (pag. 3 321 017 ff.; Entgegen der Darstellung der Vorinstanz beinhaltet dieser Betrag auch den damaligen Depotwert. Die von der Vorinstanz zusätzlich angegebenen CHF 26'374.65 [pag. WSG 29 314] stellen den Gesamtsaldo der weiteren drei gesperrten Bankkonten dar, wie sie in der Vermögensübersicht unter «Liquidität» aufgeführt sind [vgl. pag.