193 3.2. Vermögenswerte von A.________ 3.2.1. Nicht mehr vorhandene Vermögenswerte und solche mit einem geringen Wert Über folgende ursprünglich beschlagnahmten – und teilweise in Ziff. II.1 der Anklageschrift vom 20.07.2016 aufgeführten – Vermögenswerte ist nicht mehr zu befinden, da sie im Zeitpunkt des oberinstanzlichen Urteils nicht mehr beschlagnahmt bzw. nicht mehr vorhanden sind (vgl. 267 Abs. 3 StPO): - Kassenobligation Nr.________ sowie Depot Nr.________ bei der AF.________AG, beides lautend auf A.