192 gesichert ist. An dieser Höhe hat sich der Wert des gesamthaft beschlagnahmt bleibenden Substrats zu orientieren. Entgegen der Argumentation der Strafklägerin können darüber hinaus keine Vermögenswerte mit der Begründung gesperrt bleiben, dass in den parallel laufenden (zivil- und verwaltungsrechtlichen Klage-)Verfahren gegen die Beschuldigten offenbar ein höherer Schadenersatz geltend gemacht wird. Die Beschlagnahme bezweckt einzig die Sicherung der Ersatzforderung und auch eine allfällige (spätere) Zuweisung an die Geschädigte ist nach Art. 73 Abs. 1 Bst.