3.1. Allgemeines Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens wurden zur Sicherung der Ersatzforderungen bei beiden Beschuldigten in grossem Umfang Vermögenswerte beschlagnahmt (vgl. Ziff. II der Anklageschrift vom 20.07.2016 mit Hinweisen auf die jeweiligen Beschlagnahmeverfügungen der Staatsanwaltschaft). Vorab ist festzuhalten, dass die Kammer betreffend diese Vermögenswerte, die zur Sicherung einer Ersatzforderung dienen sollen, lediglich die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme anordnen, mithin provisorisch darüber entscheiden kann.