Die Kammer setzt die Ersatzforderungen umfangmässig etwas tiefer an und erachtet für beide Beschuldigte je CHF 2'400'000.00 als angemessen. Zusammenfassend werden A.________ und C.________ zur Zahlung einer Ersatzforderung von je CHF 2'400'000.00 an den Kanton Bern verurteilt (Ziff. II.4 und IV.4 des Urteilsdispositivs). 3. Entscheid über die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte