Über die genaue Herkunft der von einem anderen Bankkonto entnommenen Mittel, mit denen eine dieser Hypotheken anschliessend wieder amortisiert wurde, bestehen – wie auch bei weiteren Amortisationen von auf anderen Grundstücken lastenden Hypotheken – keine gesicherten Erkenntnisse, weshalb offen bleiben kann, ob diese Vorgänge eine Liegenschaft nachträglich zu einem Surrogat werden lassen können. Als Zwischenfazit ist damit festzuhalten, dass mangels erwiesenem Deliktskonnex eine Einziehung einzelner beschlagnahmter Vermögenswerte – und damit auch eine direkte Herausgabe an die geschädigte F.________ – ausser Betracht fällt.