Auch in Bezug auf A.________ widmete sich der Revisor der Staatsanwaltschaft gestützt auf dessen private Unterlagen, insbesondere der Bankauszüge 2006 bis 2010, ausführlich der Ermittlung der Geldflüsse (S. 41 des Berichts). Die dabei in den Jahren 2008 bis 2010 zum Vorschein gekommenen Barzahlungen sowie Bareinzahlungen auf Bankkonten und an diverse Kreditkartenunternehmen von total über CHF 2,3 Mio. sind eindrücklich (vgl. insb. die Tabelle Geldflüsse/Barzahlungen, pag. 5 2 898 ff.). Auf diese Weise wurden in den fraglichen Jahren grosse Beträge in Kunst, Uhren, Fahrzeuge, Antiquitäten sowie Ferienwohnungen investiert.