Aufgefallen sind dabei immer wieder die sehr hohen Barbezüge durch C.________ und seinen Sohn sowie die Bargeldbezüge von 2007 bis 2009 in das «Gelddepot», wovon dann bekanntlich total CHF 3,1 Mio. an A.________ ausbezahlt wurden. Durch die zahlreichen in bar abgewickelten Transaktionen wurde die Ermittlung der Mittelverwendung zusätzlich erschwert oder verunmöglicht. Insgesamt bestehen daher keine konkreten Hinweise darauf, dass einer der betreffend C.________ beschlagnahmten Vermögenswerte – das Konto bei der AW.________(Genossenschaft, Bank) und die Grundstücke – einen aus deliktischen Mitteln finanzierten Ersatzwert darstellt. Auch in Bezug auf A.