Zusätzlich werden Fürsprecher B.________ noch 4 Stunden für den halben Verhandlungstag am 31.10.2019 aufgerechnet. Im Übrigen wird auf Ziff. V.1.2 des Urteilsdispositivs verwiesen. A.________ wird im Umfang von 3/4 zu den (auf ihn entfallenden) oberinstanzlichen Verfahrenskosten verurteilt, sodass er auch in diesem Umfang der gesetzlichen Rück- und Nachzahlungspflicht gemäss Art. 135 Abs. 4 StPO untersteht, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.