3. Oberinstanzliche Verfahrenskosten Im oberinstanzlichen Verfahren führte der aktenmässig ausserordentlich umfangreiche Fall ebenfalls zu einem grossen Aufwand. Das eingehend begründete vorinstanzliche Urteil wurde von allen Parteien vollumfänglich angefochten. Alle Vorgänge mussten daher noch einmal umfassend in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft werden. Zudem musste die einmal angesetzte mehrtägige Hauptverhandlung relativ kurzfristig verschoben werden. Insgesamt erscheint der Kammer eine Gebühr von CHF 30'000.00 angemessen. Hinzu kommen betreffend A.____