den Kosten für das Verfahren vor der Vorinstanz von CHF 18'000.00 (Gebühr von CHF 16'000.00, Gebühr Auftritt Staatsanwaltschaft CHF 2'000.00); beide jeweils unter solidarischer Haftbarkeit für den Betrag vom CHF 225'880.50 (gesamte Verfahrenskosten abzüglich der durch die Beschuldigten einzeln verursachten Kosten; Ziff. II.2 und IV.2 des Urteilsdispositivs).