_ ist demnach zur Bezahlung der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 126'358.45 zu verurteilen, bestehend aus Kosten der Voruntersuchung von CHF 96'940.25 (Gebühr CHF 52'250.00, Auslagen CHF 44'690.25) sowie den Kosten für das Verfahren vor der Vorinstanz von CHF 29'418.20 (Gebühr CHF 14'000.00, Auslagen CHF 13'418.20, Gebühr Auftritt Staatsanwaltschaft CHF 2'000.00). C.________ ist seinerseits zur Bezahlung der auf ihn entfallenden Verfahrenskosten von total CHF 122'440.25 zu verurteilen, bestehend aus Kosten der Voruntersuchung von CHF 104'440.25 (Gebühr CHF 59'750.00, Auslagen CHF 44'690.25) sowie