In Bezug auf den nur C.________ betreffenden Freispruch von den Anschuldigungen der mehrfachen Urkundenfälschung und des mehrfachen versuchten Betrugs ergibt sich die zivilrechtlich vorwerfbare Verhaltensweise daraus, dass er sich als verantwortlicher Verwaltungsrat und Patron der AT.________AG die Ma- 184 nipulation der Rechnungen und deren Einreichung durch seine Hilfspersonen ans Mietamt in zivilrechtlicher Hinsicht zurechnen lassen muss. Sämtliche erstinstanzlichen Verfahrenskosten sind damit durch die Beschuldigten zu tragen. Dabei hat C._____