WSG 27 001: CHF 4'320.00) sowie infolge Lagerung des beschlagnahmten Motorbootes (pag. WSG 27 006 f. und 28 497/242 f.: insgesamt CHF 2'831.20) und der beschlagnahmten Bilder, Möbelstücke und Antiquitäten. Letztere beliefen (und belaufen) sich entsprechend der von der Staatsanwaltschaft mit dem Archäologischen Dienst des Kantons Bern abgeschlossenen Nutzungsvereinbarung vom 06.03.2012 auf jährlich CHF 3'487.00 (pag. 3 941 120 ff. [eine Kopie davon befindet sich auf pag. 33 156 ff.]). Die Vorinstanz zahlte die Rechnungen für die Jahre 2016 (pag. WSG 27 003 f.) und 2017 (vgl. pag. 33 024, aufgrund der Rechnungsstellung im November 2017 blieben diese Kosten im vorinstanzlichen Urteil noch