Unter diesen Umständen erscheint die von ihr auf CHF 30'000.00 – davon CHF 2'000.00 auf die Zusatzanklage i.S. Mietamt entfallend – festgesetzte Gebühr moderat. Für die persönliche Teilnahme der Staatsanwaltschaft an den acht Halbtagen erscheinen gestützt auf Art. 21 Bst. a VKD Gebühren von insgesamt CHF 4'000.00 angemessen. Daneben entstanden – alles nur 183 A.________ betreffend – Kosten durch die Schätzung der Bilder (pag. WSG 27 001: CHF 4'320.00) sowie infolge Lagerung des beschlagnahmten Motorbootes (pag.