Es fanden koordinierte Hausdurchsuchungen an verschiedenen Orten statt. Die dort vorgefundenen Geschäfts- und Privatunterlagen mussten gesichtet und teils mit erheblichem Aufwand ausgewertet werden. Zugleich wurden in grossem Umfang Vermögenswerte beschlagnahmt. Neben den zahlreichen teils ausführlichen Einvernahmen musste eine Vielzahl an Verkehrswertgutachten eingeholt werden. Vor diesem Hintergrund erscheinen die für das Vorverfahren veranschlagten Gebühren, insbesondere diejenige für die Hauptanklage, angemessen. Sie bewegen sich innerhalb der Vorgaben des VKD, insbesondere wird für die einzelnen Beschuldigten das Doppelte der ordentlichen Höchstgebühr nicht überschritten.