10 02 001 ff.). Die geleisteten Vorschüsse für die amtlichen Verteidiger werden nicht an dieser Stelle, sondern bei den amtlichen Entschädigungen berücksichtigt (Ziff. II.3 unten). Der (ordentliche) Höchstansatz der Gebühr für das vorliegende Vorverfahren, in welchem in erheblichem Umfang Revisoren der kantonalen Staatsanwaltschaft mitgewirkt haben, wird zum einen deshalb erweitert, weil es zwei Beschuldigte betraf. Zum anderen handelte es sich um ein ausserordentlich umfangreiches und zeitraubendes Geschäft, was sich nicht zuletzt im Aktenumfang wiederspiegelt. Es fanden koordinierte Hausdurchsuchungen an verschiedenen Orten statt.