Doppelte der ordentlichen Höchstgebühr nicht überschreiten darf (Art. 6 Abs. 2 VKD). Für die Durchführung einer Untersuchung durch die kantonale Staatsanwaltschaft wird gemäss Art. 16 VKD eine Gebühr zwischen CHF 500.00 und CHF 33'000.00 erhoben. Wirken Revisorinnen oder Revisoren einer kantonalen Staatsanwaltschaft mit, beträgt der Höchstbetrag CHF 50'000.00 (Art. 17 VKD). Der ordentliche Tarif bei Erledigung durch Endentscheid in der Hauptsache beträgt gemäss Art. 22 Bst. e VKD in Fällen des Wirtschaftsstrafgerichts in Dreierbesetzung CHF 3'000.00 bis CHF 30'000.00. Der Gebührenrahmen im Berufungsverfahren verläuft von CHF 200.00 bis CHF 30'000.00 (Art.